Sie werden einer strafbaren Handlung wegen eines Sexualverbrechens verdächtigt und überlegen, ob Sie als Beschuldigter zur polizeilichen Einvernahme besser mit oder ohne Strafverteidiger hingehen sollen?
Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie umfassend. Schon die ersten Aussagen bei der polizeilichen Einvernahme sind die gefährlichsten und zugleich wichtigsten und können entscheidenden Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und ziehen Sie rechtzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger bei.
Beachten Sie, dass belastende Aussagen vor der Polizei später vor Gericht kaum mehr glaubhaft revidiert werden können!
Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger wahre ich Ihr Recht auf ein faires Verfahren und berate Sie über Ihre Möglichkeiten. Es ist meine Aufgabe, Ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu vertreten und Sie kompetent durch den Strafprozess zu führen.
STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN DIE SEXUELLE INTEGRITÄT UND SELBSTBESTIMMUNG (§§201ff StGB) – SEXUALDELIKTE:
Ich werde bei Verstößen gegen das Sexualstrafrecht als Ihr kompetenter Strafverteidiger tätig. Mein Anliegen als Ihr Strafverteidiger ist es, Fairness und Sachlichkeit in der Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden (insb. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft) zu gewährleisten, denn jedem gebührt ein faires Verfahren!
Sollten Sie eine Vorladung zur Vernehmung bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, so empfehle ich Ihnen gerade bei Sexualdelikten dringend sich Rat und Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt zu holen, da sich in der Praxis immer wieder zeigt, dass Beschuldigte oft nicht genau wissen, welche ihrer Handlungen bereits unter Strafe gestellt und daher zu sanktionieren sind.
Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass es in den letzten Jahren zu einer sukzessiven Verschärfung des Sexualstrafrechtes gekommen ist.
Beispiele:
- Vergewaltigung
- geschlechtliche Nötigung
- sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
- Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
- (schwerer) sexueller Missbrauch von Unmündigen
- Kinderpornographie
- sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- Anbahnung von Sexualkontakten mit Unmündigen
- Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses
- Sexuelle Belästigung
- Tätigkeitsverbot
Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger über Ihre Möglichkeiten und die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie beraten.
Ihr Mag. Camillo Raabe
-Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien, Niederösterreich und Burgenland