Sie werden einer strafbaren Handlung wegen eines Eigentumsdeliktes verdächtigt und überlegen, ob Sie zur polizeilichen Einvernahme besser mit oder ohne Strafverteidiger hingehen sollen?
Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie umfassend. Schon die ersten Aussagen bei der polizeilichen Einvernahme sind die gefährlichsten und zugleich wichtigsten und können entscheidenden Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und ziehen Sie rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt bei.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger wahre ich Ihr Recht auf ein faires Verfahren und berate Sie über Ihre Möglichkeiten. Es ist meine Aufgabe, Ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu vertreten und Sie kompetent durch den Strafprozess zu führen.
Unter Eigentumsdelikten versteht man alle strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen (§§125ff StGB), wie zum Beispiel:
- (schwere) Sachbeschädigung
- (schwerer) Diebstahl
- Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
- gewerbsmäßiger Diebstahl
- Veruntreuung
- Unterschlagung
- Raub
- (gewerbsmäßiger) Betrug
- Versicherungsmißbrauch
- Untreue
- Förderungsmißbrauch
Bei einigen (gewaltfreien) Eigentumsdelikten kann mittels tätiger Reue die Aufhebung der Strafbarkeit erwirkt werden.
Im Bereich der leichten Kriminalität besteht die Möglichkeit anstelle einer Bestrafung eine alternative Maßnahme einzusetzen (Diversion)– lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten ausführlich beraten!
Ihr Mag. Camillo Raabe
-Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien-