HONORARGESTALTUNG

Ein kurzes telefonisches Erstberatungsgespräch ist kostenfrei.

Die weiteren Kosten sind grundsätzlich Vereinbarungssache!

Es können auch kostengünstige Pauschalhonorare vereinbart werden.

Das Ziel des Erstgespräches ist:

  • die Abklärung Ihres Falles,
  • eine juristische Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten und,
  • soweit möglich, die Bekanntgabe eines ungefähren Kostenrahmens, auf dessen Basis Sie eine Entscheidung treffen können.

Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der anwaltlichen Dienstleistung.

Abhängig von Dauer und Leistung gibt es mehrere Möglichkeiten der Honorargestaltung:

1. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Autonomen Honorar-Kriterien (AHK). Diese Verrechnung wird meist bei Vertretung vor Gerichten/Behörden gewählt.

Bei Vertretung in Strafsachen erfolgt die Abrechnung nach den AHK. Die Verrechnung erfolgt transparent nach Leistungen bzw. Wert und nicht nach Stunden.

2. Pauschalhonorar: Bei Angelegenheiten, deren Arbeitsumfang einigermaßen abschätzbar ist (z.B. Strafverfahren 1. Instanz beim Bezirksgericht/Landesgericht), kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

3. Stundenhonorar: Bei Vertretungen in Vertragsverhandlungen, Begutachtungen, länger dauernden Vertretungen oder Verfahren mit hohem Wert kann ein Stundenhonorar günstiger sein. Für die Nachvollziehbarkeit erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten und der dafür aufgewendeten Zeit.

4. Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich für Sie die Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung. Nach Bestätigung der Kostendeckung wird das Honorar direkt mit Ihrer Versicherung verrechnet.