KÖRPERVERLETZUNG

RECHTSANWALT KÖRPERVERLETZUNG WIEN - Mag. Camillo RaabeSie werden einer strafbaren Handlung wegen einer Körperverletzung verdächtigt und überlegen, ob Sie zur polizeilichen Einvernahme besser mit oder ohne Strafverteidiger hingehen sollen?

Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie umfassend. Schon die ersten Aussagen bei der polizeilichen Einvernahme sind die gefährlichsten und zugleich wichtigsten und können entscheidenden Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und ziehen Sie rechtzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger bei.

Als erfahrener Strafverteidiger wahre ich Ihr Recht auf ein faires Verfahren und berate Sie über Ihre Möglichkeiten. Es ist meine Aufgabe, Ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu vertreten und Sie kompetent durch den Strafprozess zu führen.

Im Notfall erreichen Sie mich auch außerhalb der Kanzleizeiten

STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN LEIB UND LEBEN (KÖRPERVERLETZUNG, TÖTUNG) §§ 75ff STGB

Unter Körperverletzung versteht man den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.

Wie zum Beispiel:

  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
  • vorsätzliche leichte Körperverletzung
  • vorsätzliche schwere Körperverletzung
  • vorsätzliche Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
  • vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
  • absichtliche schwere Körperverletzung

Straffrei sind jedoch:

Fahrlässig verursachte Körperverletzungen, die ohne schweres Verschulden des Täters entstanden sind und

  • nicht länger als 14 Tage andauern oder
  • nahe Angehörige des Verursachers betreffen.

Strenger bestraft werden hingegen jene Täter, die fahrlässig z.B. einen Verkehrsunfall unter besonders gefährlichen Umständen verursacht haben.

Außerdem besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, dass anstatt eines Strafverfahrens gegen den Täter diversionelle Maßnahmen ergriffen werden und von einer weiteren Verfolgung abgesehen wird. Unter diversioneller Erledigung versteht man, das anstelle einer Bestrafung alternative Maßnahmen eingesetzt werden.

Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger über Ihre Möglichkeiten beraten.

Ihr Mag. Camillo Raabe

-Ihre Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien-